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Stadt Remscheid

Fahrgastbeförderung: Erlaubnis zur Personenbeförderung und Verlängerung

Wer zur Beförderung von Personen (Klasse B) für Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Bürgerbus berechtigt werden möchte, bedarf der Erlaubnis zur Personenbeförderung.

Beschreibung

Für alle Bewerbende um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Taxi / Mietwagen/ Krankentransport. Darüber hinaus gibt es noch andere Formen der Fahrgastbeförderung wie z.B. für den Bürgerbus.

Sofern Sie Krankentransporte durchführen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich ist. Hier gibt es einige Sonderregelungen, die Krankentransporte von der Erlaubnispflicht entbinden. Sofern Sie den Personenbeförderungsschein für Krankenkraftwagen in Anspruch nehmen möchten, ist in jedem Fall der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses mitzubringen.

Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

Die Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von max. 5 Jahren erteilt bzw. verlängert

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind:

- der Besitz der erforderlichen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis

- die Vollendung des 21. Lebensjahres  (bei Krankenkraftwagen ist das Mindestalter auf 19 Jahre herabgesetzt)

- die Gewähr, dass der Bewerber der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird (Überprüfung durch Fahreignungsregister und Bundeszentralregister)

- die geistige und körperliche Eignung und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen

- der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens zwei Jahren oder Besitz der Fahrerlaubnisklasse B für zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre (Für Krankenkraftwagentransporte verringert sich der erforderliche Vorbesitz auf ein Jahr)

Für diese Dienstleistung müssen Sie über die  Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!

Fahrgastbeförderung: Erlaubnis zur Personenbeförderung und Verlängerung

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