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Stadt Remscheid

Fahrerlaubnis: Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein

Durch den Bundesrat wurde, entsprechend EU-rechtlicher Vorgaben, beschlossen, in welchem Zeitplan Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden müssen.

Beschreibung

Sichern Sie sich frühzeitig einen Termin
Bis zum 19.01.2025 müssen die Geburtsjahrgänge 1971 bis später Ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein tauschen.
 Hier (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie weitere Infos!

Bis 19. Januar 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, nach EU-Recht in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise und beginnt mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind.

Bis wann Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:

Für alle Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind (rosa Papierführerschein, grauer Papierführerschein) gelten folgende Umtauschfristen:

Geburtsjahr Führerscheininhaber

Umtausch bis

Vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 und später

19.01.2025

 

EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind je nach Ausstellungsjahr umzutauschen. Das Ausstellungsdatum können Sie Ziffer 4.a auf Ihrem Führerschein entnehmen. Es gelten folgende Umtauschfristen:

Ausstellungsjahr

Umtausch bis

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

 

Für diese Dienstleistung müssen Sie über die  Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich! 

Erläuterungen und Hinweise

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