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Stadt Remscheid

Schleppgenehmigung

Das Schleppen von Kraftfahrzeugen ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde zulässig.

Beschreibung

Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kraftfahrzeug auch über längere Strecken.

Voraussetzungen:

  • erforderliche Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde
  • Das geschleppte Fahrzeug darf nur durch eine Person gelenkt werden, die die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt, die für das Fahrzeug nötig ist.
  • Der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs benötigt die entsprechende Fahrerlaubnisklasse für die beim Schleppen entstehende Fahrzeugkombination.
  • Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 Tonnen dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange geschleppt werden.

Es darf auch auf Autobahnen geschleppt werden.

Eine Ausnahmegenehmigung auf Dauer kann für eine gewerbliche Nutzung beantragt werden. 

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