Beschreibung
Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kraftfahrzeug auch über längere Strecken.
Voraussetzungen:
- erforderliche Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde
- Das geschleppte Fahrzeug darf nur durch eine Person gelenkt werden, die die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt, die für das Fahrzeug nötig ist.
- Der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs benötigt die entsprechende Fahrerlaubnisklasse für die beim Schleppen entstehende Fahrzeugkombination.
- Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 Tonnen dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange geschleppt werden.
Es darf auch auf Autobahnen geschleppt werden.
Eine Ausnahmegenehmigung auf Dauer kann für eine gewerbliche Nutzung beantragt werden.