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Stadt Remscheid

Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt EU

Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG sind die sichersten Aufenthaltsstati für die in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer. Sie berechtigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sind zeitlich und räumlich unbeschränkt und dürfen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.

Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis / der Daueraufenthalt-EG wird in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels erteilt.

Dies verlangt in jedem Fall die persönliche Vorsprache des Antragstellers, da hierfür die Abnahme von Fingerabdrücken zwingend vorgeschrieben ist. Im Übrigen muss der Antragsteller bei der Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels persönlich unterschreiben.

Grundsätzliche Voraussetzungen:

  • 3-/5- bzw. 7-jähriger Besitz der Aufenthaltserlaubnis (je nach Aufenthaltszweck)
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes
  • ausreichender Wohnraum
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
  • persönliche Antragstellung erforderlich

Hinweise:

  • Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung gibt es ab dem 01.01.2005 nicht mehr. Eine vor dem 01.01.2005 erteilte unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung gilt fort als Niederlassungserlaubnis entsprechend dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt.
  • Es gibt unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Es kommt hier auf den jeweiligen Aufenthaltszweck des Ausländers an.
  • Minderjährig eingereiste bzw. im Bundesgebiet geborene Ausländer haben unter erleichterten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten.
  • Der Daueraufenthalt EG ist grundsätzlich der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt
  • Sollte Ihnen die Niederlassungserlaubnis gestohlen worden sein, oder haben Sie diese verloren, informieren Sie die Ausländerbehörde per Mail an auslaenderamtremscheidde. Es wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen benötigt werden. Gewöhnlich sind dies der Reisepass, ein biometrisches Passbild sowie eine Verlustanzeige für den verlorenen Aufenthaltstitel.

Daneben gibt es weitere Voraussetzungen. Die weitere Beratung bzw. Prüfung wird bei der persönlichen Vorsprache mit dem Mitarbeitenden der Ausländerbehörde erörtert.

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02191 / 16-3823 oder per Mail an terminvereinbarungremscheidde

 

Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt EU

Erläuterungen und Hinweise

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