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Stadt Remscheid

Einbürgerung

Mit der Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als deutscher Staatsangehöriger.

Die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband erfolgt auf Antrag.

Beschreibung

Mit dem  Quick-Check (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. 

Antragstellung

Bitte stellen Sie einen  ONLINE - ANTRAG über das Service Portal (Öffnet in einem neuen Tab) der Stadt Remscheid.

Die Bearbeitungszeiten können dadurch erheblich verkürzt werden.

Ein Vorsprachetermin ist vorerst nicht erforderlich. 

Den „Einbürgerungsantrag“ mit Loyalitätserklärung können Sie auch digital ausfüllen und unterzeichnet mit weiteren Unterlagen per E-Mail an einbuergerungremscheidde einreichen.

Den Antrag sowie Merkblätter finden Sie unter Links und Downloads.

Unter „Hinweise zum Einbürgerungsantrag“ finden Sie eine Zusammenstellung der zum Antrag erforderlichen Unterlagen.

Bitte drucken und füllen Sie ebenfalls die Datei „Erklärungen zum Einbürgerungsantrag“ aus und reichen Sie diese unterzeichnet mit dem Einbürgerungsantrag sowie den erforderlichen Unterlagen ein. 

Das Einbürgerungsverfahren wird erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet.

Eingangsbestätigung | Nachforderung von Unterlagen

Sie erhalten unaufgefordert eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Die Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag und informiert Sie, falls weitere Unterlagen benötigt werden.

Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Damit ermöglichen Sie uns eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens.

Einladung zur persönlichen Vorsprache

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. In diesem Gespräch können Sie noch offene Fragen klären und die notwendigen Erklärungen sowie Bekenntnisse abgeben. Bei diesem Termin wird auch der Gebührenvorschuss erhoben.

Abschließende Prüfung Ihres Antrages

Nach abschließender Prüfung und Feststellung des Vorliegens aller Einbürgerungsvoraussetzungen, erhalten Sie einen Termin zur Aushändigung Ihrer Einbürgerungsurkunde. Mit deren Aushändigung wird die Einbürgerung wirksam.

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Dies liegt am aktuell hohen Arbeitsaufkommen sowie an gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabfragen und Rückmeldungen anderer Behörden, auf deren Dauer wir keinen Einfluss haben. 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Einbürgerung

Erläuterungen und Hinweise

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