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Stadt Remscheid

Duldungen von ausreisepflichtigen Ausländern

Duldungen werden erteilt, wenn der Betreffende verpflichtet ist, das Bundesgebiet zu verlassen, seine Ausreise aber aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist. Es kann sich um rechtliche oder tatsächliche Ausreise-/Abschiebungshindernisse handeln.

Beschreibung

Grundsätzliche Hinweise:

  • Eine Duldung ist kein rechtmäßiger Aufenthalt
  • eine rechtzeitige Verlängerung der Duldung ist dringend erforderlich, um Schwierigkeiten (evtl. bei Polizeikontrollen) zu vermeiden.
  • Duldungen sind in der Regel räumlich auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkt
  • die Wohnsitznahme ist auf das Stadtgebiet Remscheid beschränkt
  • über die Möglichkeit der Erteilung einer Arbeitserlaubnis entscheidet die Ausländerbehörde

Die Möglichkeit einer Verlängerung der Duldung ist abhängig vom Einzelfall.

 

Eine Vorsprache ist nur unter vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02191 / 16-3823 möglich.

Duldungen von ausreisepflichtigen Ausländern

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