Beschreibung
Hier buchen Sie schnell und einfach Ihren Abholtermin! (Öffnet in einem neuen Tab)
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Wenn ein Dritter den Aufenthaltstitel abholen soll, muss hierfür eine Vollmacht vorliegen.
Sie finden den Vordruck auch unter "Links und Downloads".
Minderjährige Kinder bis zum 15. Lebensjahr müssen bei der Abholung nicht anwesend sein; eine Aushändigung erfolgt an die Eltern.
Ausnahme: Eltern, die für Ihre 16- oder 17-jährigen Kinder den eAT abholen, brauchen eine Vollmacht ihrer Kinder.
GRUND: Nach dem Personalausweisgesetz sind Jugendliche ab 16 Jahren allein handlungsfähig.