Beschreibung
Für die Benutzung und Inanspruchnahme der im Rettungsdienst eingesetzten Krankenwagen, Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge werden Gebühren nach der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Remscheid erhoben.
U.a. auch die Abrechnung der Krankenfahrten (Liegender Krankentransport z.B vom Arzt zum Krankenhaus, Entlassungsfahrten, Aufnahmefahrten, Verlegungsfahrten usw.)