Beschreibung
Die Brandverhütungsschau ist Aufgabe der Gemeinden. Sie dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Brandverhütungsschauen werden in Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind durchgeführt.
Sie sind in Zeitabständen von längstens sechs Jahren zu wiederholen.
Geprüft wird, ob eine bauliche Anlage den Anforderungen genügt. Das sind im Einzelnen die Sicherheit der Nutzer, deren Selbstrettung im Brandfall sowie die Tauglichkeit für die Durchführung von Rettungsarbeiten und der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.