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Stadt Remscheid

Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren

Die Brandschutzdienststelle nach § 25 BHKG hat die Aufgabe, die Belange des Brandschutzes in Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

Beschreibung

Die Aufgabe „Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren“ ergibt sich aus den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sowie aus der Landesbauordnung (BauO NRW 2018). Im Sachverständigenverfahren fertigt die Feuerwehr Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz. Bei Sonderbauten berät die Feuerwehr als Fachbehörde das Bauordnungsamt. Auch bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen ist die Expertise der Feuerwehr zur Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts notwendig.

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