Beschreibung
Die Daten der Kaufpreissammlung werden zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.
Erhältlich als / Ausgabeformen:
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses:
- an private Antragsteller in anonymisierter Form (allgemeine Preisauskunft).
Diese Auskünfte sind kostenpflichtig (Siehe Gebühren). - detaillierte Auskünfte an Sachverständige auf Antrag, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert und ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Diese Auskünfte sind kostenpflichtig (Siehe Gebühren). - Schriftliche Aufträge und Bestellungen nimmt der Gutachterausschuss formlos per Post, E-Mail oder Fax entgegen.