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Stadt Remscheid

Vorkaufsrecht der Gemeinde

Prüfverfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechtes bei privaten Grundstückskaufverträgen durch die Gemeinde. Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.
Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.

Beschreibung

Der Gemeinde steht nach §24 - §28 Baugesetzbuch (BauGB) zwecks Sicherung ihrer Bauleitplanung in bestimmten Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ist eine Erklärung der Gemeinde über das Bestehen, die Ausübung oder den Verzicht des Vorkaufsrechtes erforderlich (Vorkaufsrechtbescheinigung). Der Antrag zur Prüfung des Vorkaufsrechtes wird über den beurkundenden Notar gestellt. Grundbuchämter dürfen Grundstückskaufverträge nur im Grundbuch eintragen, wenn eine Erklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht vorliegt.

Vorkaufsrecht der Gemeinde

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