Beschreibung
Für die Entsorgung des Schmutzwassers aus der abflusslosen Sammelgrube als auch für die Inanspruchnahme der Einrichtungen für die Entleerung der Kleinkläranlagen erhebt die Stadt Remscheid Abwassergebühren.
Beginn und Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Zeitpunkt der erstmaligen Benutzung folgt. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Sammelgrube rechtmäßig stillgelegt wird. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer/innen der angeschlossenen Grundstücke. Eine Abrechnung mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich.
Eigentümer
Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist. Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der/die Rechtsnachfolger/in gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.
Berechnungsgrundlage
Die Gebühr für die abflusslosen Sammelgruben bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch. Die Frischwassermenge wird durch die EWR Remscheid GmbH ermittelt. Maßgebend ist die Frischwassermenge, die zuletzt für einen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten ermittelt wurde.
Die gebühr für die Entleerung der Kleinkläranlage wird nach der Menge (m³) des abgesaugten und abgefahrenen Anlageninhaltes berechnet.
Gebührenermäßigung
Wasserverluste
Zwischenzähler-Einbau
siehe jeweils TBR Schmutzwassergebühren