Beschreibung
Die Niederschlagswassergebühren werden anhand der angeschlossenen bebauten und befestigten Fläche ermittelt. Gemäß der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Remscheid gelten als befestigte Flächen alle künstlich befestigten Flächen, z.B. asphaltierte, plattierte oder gepflasterte Flächen, hierzu zählen auch mit so genanntem Ökopflaster belegte Flächen.
Die Grundlagen für die Berechnung der Gebühr werden von den Technischen Betrieben Remscheid (TBR) ermittelt und die Gebühr dort festgesetzt.
Der Gebührenpflicht unterliegen sämtliche Grundstücke, von denen unmittelbar (direkte Einleitung in den Kanal) oder mittelbar (zielgerichtete Einleitung in den Kanal) eingeleitet wird.
Das Regenwasser wird bemessen nach der Größe der abflusswirksamen Fläche.
Abflusswirksame Flächen (Grundstücksflächen, die am Kanal angeschlossen sind) sind z.B. Dächer, geteerte Auffahrten oder Terrassen pp., von denen das Regenwasser nicht auf dem Grundstück versickert sondern in den Kanal (Gully) abfließt.
Veränderung der abflusswirksamen Fläche muss den TBR schriftlich mitgeteilt werden. (z.B. Anbau des Hauses, Garage, Erweiterung der Zufahrt etc.)
s. Produkt TBR Stadtentwässerung