Beschreibung
Die gegenüber dem Vorjahr (Betrag in Klammern) veränderte Gebühr beträgt je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend:
dem innerörtlichen Verkehr dient: 2,27 EUR (2,15 EUR)
dem innerörtlichen Verkehr dient und deren
Reinigung einen besonderen Aufwand erfordert: 4,03 EUR (3,81 EUR)
dem überörtlichen Verkehr dient: 1,95 EUR (1,84 EUR)