Beschreibung
Die gegenüber dem Vorjahr (Betrag in Klammern) veränderte Gebühr beträgt je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend:
dem innerörtlichen Verkehr dient: 2,88 EUR (2,69 EUR)
dem innerörtlichen Verkehr dient und deren
Reinigung einen besonderen Aufwand erfordert: 5,10 EUR (4,76 EUR)
dem überörtlichen Verkehr dient: 2,47 EUR (2,30 EUR)