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Stadt Remscheid

Nutzung von Grünflächen

Die Nutzung öffentlicher Grünflächen sowohl für private als auch für gemeinnützige oder gewerbliche Zwecke ist genehmigungspflichtig.

Beschreibung

Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen.

Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn die Nutzung dem Erholungszweck der Grünfläche nicht entgegensteht. Sie ergeht unbeschadet weiterer erforderlicher Erlaubnisse oder Genehmigungen.

Erläuterungen und Hinweise