Beschreibung
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte läuft mindestens für die Dauer der gesetzlichen Ruhefrist (auf den städtischen Friedhöfen in Remscheid meist 25 oder 30 Jahre). Mit dem Nutzungsrecht geht auch die Pflicht einher, die Grabstätte für diese Dauer zu pflegen.
Kann der Nutzungsberechtigte dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommen, ist auf Antrag eine vorzeitige Rückgabe des Nutzungsrechtes an die Friedhofsverwaltung möglich. Für die Abräumung und das Einsäen der Grabstätte sowie die Pflege der Rasenfläche bis zum Ablauf der letzten Ruhefrist wird dann eine Gebühr erhoben, deren Höhe von der Anzahl der Grabstellen und des Zeitraumes abhängig ist.
Für eine Rückgabe zum regulärem Ablauf des Nutzungsrechtes sowie nach Ablauf aller Ruhefristen der Grabstätte wird keine Gebühr erhoben.