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Stadt Remscheid

Erwerb und Umschreibung von Grabnutzungsrechten auf den städtischen Friedhöfen

Der Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen ist auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung möglich.

Beschreibung

Der Erwerb von Grab-Nutzungsrechten ist möglich:

  • Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten
    Das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte wird nur anlässlich einer Bestattung verliehen und durch die Friedhofsverwaltung festgelegt. Zu den Reihengräbern zählen auch Kinderreihengräber, die Reihenrasengräber (für Erdbestattungen und Urnenbestattungen) sowie das Urnengemeinschaftsgrab.
     
  • Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten
    Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten kann sowohl anlässlich einer Bestattung als auch vorab, im Rahmen der eigenen Vorsorge, erworben werden. Wahlgrabstätten für Erdbestattungen können einstellig wie auch mehrstellig sein. Die Auswahl der Grabstätte erfolgt zusammen mit einem Friedhofsmitarbeiter.
     
  • Waldgrabstätten
    Das Nutzungsrecht an einem Baum im Begräbniswald "Im Kempkenholz" kann ebenfalls sowohl anlässlich einer Bestattung als auch vorab, im Rahmen der eigenen Vorsorge, erworben werden. Die Auswahl des Baumes erfolgt zusammen mit dem Friedhofsmeister oder dem Revierförster.
     
  • Urnenkolumbarien
    Das Nutzungsrecht an einer Kammer der Urnenkolumbarien kann nur anlässlich einer Bestattung erworben werden. Die Auswahl der Grabstätte erfolgt zusammen mit einem Friedhofsmitarbeiter.

Die Umschreibung von Grab-Nutzungsrechten kann auf Antrag erfolgen. Meist ist dies erforderlich, wenn der Nutzungsberechtigte selbst verstorben ist und in der Grabstätte bestattet wurde.

Die Umschreibung kann auf einen der Angehörigen erfolgen; grundsätzlich müssen sich die Angehörigen auf eine Person einigen. Sind keine Angehörigen vorhanden oder sind diese einverstanden, können auch andere Personen das Nutzungsrecht erhalten. Dies ist z.B. für Freunde und Nachbarn denkbar.

Erläuterungen und Hinweise

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