Beschreibung
Vor der Aufstellung ist eine Genehmigung erforderlich, die in der Regel durch den Steinmetzbetrieb eingeholt wird.
Je nach Friedhof gelten für die Gedenkzeichen bestimmte Höchstmaße, die auch von der Grabart sowie der Grabgröße abhängig sind. Gleichzeitig sind stehende Grabmale nicht immer zulässig. Auch die zu verwendenden Materialien sowie die Bearbeitung ist teilweise vorgeschrieben. Für Grabstätten ohne besondere Gestaltungsvorschriften sind diese Vorschriften jedoch nur allgemeiner Natur.
Die genauen Bestimmungen ergeben sich aus der Satzung für die städtischen Friedhöfe in Remscheid (siehe Downloads/Links). Sie können sich auch direkt an die Friedhofsverwaltung oder Ihrem Steinmetzbetrieb wenden.
Reihenrasengräber werden von der Friedhofsverwaltung mit einem einheitlichen Gedenkzeichen versehen. Hierfür ist kein Antrag zu stellen.