Beschreibung
Welche Gewerbetreibenden benötigen eine Zulassung ?
- Bildhauer
- Steinmetze
- Gärtner
- Sonstige Gewerbetreibende
für alle gewerblichen Tätigkeiten auf den städtischen Friedhöfen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein ?
Zugelassen werden Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Antragsteller des Handwerks:
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Meisterprüfung oder vergleichbarer anerkannter beruflicher Abschluß des Antragstellers bzw. des fachlichen Vertreters
- Für die Ausführung der Tätigkeit ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz
- Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft
Antragsteller des handwerksähnlichen Gewerbes:
- Eintragung in das Verzeichnis gem. § 19 Handwerksordnung
- Für die Ausführung der Tätigkeit ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz
- Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft
Antragsteller der Gärtnerberufe:
- Eintragung in das Verzeichnis der Landwirtschaftskammer oder Mitgliedschaft im Landesverband Gartenbau Rheinland
- Meisterprüfung oder vergleichbarer anerkannter beruflicher Abschluß des Antragstellers bzw. des fachlichen Vertreters
- Für die Ausführung der Tätigkeit ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz
- Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft