Beschreibung
Ein entsprechender, auf die jeweilige örtliche Situation abgestellter formloser Antrag ist bei der Fachabteilung zu stellen.
Grundstückszufahrten
Kontakt
Grundstückszufahrten stellen eine Sondernutzung nach dem Straßen- und Wegegesetz dar. Bei dem Neubau von Zufahrten und bei Straßeninstandsetzungsmaßnahmen werden die Sondernutzungen - sofern sie noch nicht vertraglich geregelt waren - durch einen Sondernutzungsvertrag festgeschrieben.
Ein entsprechender, auf die jeweilige örtliche Situation abgestellter formloser Antrag ist bei der Fachabteilung zu stellen.
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