Beschreibung
Öffentliche Straßen, Wege und Plätze dürfen von jedermann im Rahmen des Gemeingebrauchs genutzt werden. Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Gemeindestraßen dürfen diese darüber hinaus zur Erschließung ihrer Grundstücke nutzen.
Widmungen
- Kontakt