Beschreibung
Mit der Einziehung wird potentiellen Nutzern der Straße, des Weges oder des Platzes das Recht auf Gemeingebrauch entzogen. Auch der gesteigerte Anliegergebrauch ist nach Einziehung nicht mehr zulässig.
Einziehung ist eine Allgemeinverfügung, durch die eine Straße, ein Weg oder ein Platz den öffentlichen Charakter verliert. Die Einziehung ist öffentlich bekanntzumachen.
Mit der Einziehung wird potentiellen Nutzern der Straße, des Weges oder des Platzes das Recht auf Gemeingebrauch entzogen. Auch der gesteigerte Anliegergebrauch ist nach Einziehung nicht mehr zulässig.
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