Beschreibung
Gestattungen können zugelassen werden, z.B. für unterirdische Wasser- und Entwässerungsleitungen oder für Überbauungen wie Fassadenvorbauten, Balkone etc.
Anlieger können auf Grundlage eines mit der Gemeinde abzuschließenden Gestattungsvertrages öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus für bestimmte Zwecke nutzen, wenn hierdurch der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird.
Gestattungen können zugelassen werden, z.B. für unterirdische Wasser- und Entwässerungsleitungen oder für Überbauungen wie Fassadenvorbauten, Balkone etc.
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