Beschreibung
Unter Leitungsverlegung fällt die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sämtlicher Art (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanäle, Anschlussleitungen).
Eine Aufbruchgenehmigung ist erforderlich unabhängig davon, ob es sich um die Verlegung von privaten Leitungen oder öffentlichen Anlagen handelt.