Beschreibung
Der Geschäftsbereich Straßen und Brückenbau der TBR ist für die Erhebung der Sondernutzungsgebühr zuständig, wenn die Inanspruchnahme die Aufstellung von Kran-, Arbeits- und Hubwagen, sonstigen Maschinen und Geräten, Containern, Baustelleneinrichtungen sowie Leitergerüste betrifft (vollständige Übersicht: s. Ziffern 03, 04 und 05 des Gebührentarifs zu § 8 der Satzung (s. unter Downloads / Links)).