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Stadt Remscheid

Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums zu Zwecken außerhalb des Gemeingebrauchs

Eine Sondernutzung im Bereich des öffentlichen Straßenraumes liegt vor, wenn die öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden sollen. (z.B. zeitweise Aufstellung eines Baucontainers auf der Straße). Hierfür werden seitens der Stadt Remscheid Sondernutzungsgebühren erhoben.

Beschreibung

Der Geschäftsbereich Straßen und Brückenbau der TBR ist für die Erhebung der Sondernutzungsgebühr zuständig, wenn die Inanspruchnahme die Aufstellung von Kran-, Arbeits- und Hubwagen, sonstigen Maschinen und Geräten, Containern, Baustelleneinrichtungen sowie Leitergerüste betrifft (vollständige Übersicht: s. Ziffern 03, 04 und 05 des Gebührentarifs zu § 8 der Satzung (s. unter Downloads / Links)).

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