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Stadt Remscheid

Sondernutzung

Grundsätzlich ist es nach der StVO verboten, "Gegenstände auf die Straße zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann."

Beschreibung

Sie möchten eine öffentliche Fläche für die Einrichtung einer Baustelle, die Lagerung von Baumaterial, die Aufstellung o. ä. nutzen?

Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Sofern die Absicherung der Arbeitsstelle durch Bauzäune, Baken usw. erforderlich ist, ist hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen.

Sollen Baukräne, Autokräne, Container, Leitergerüste aufgestellt oder Baustoffe im öffentlichen Verkehrsraum gelagert werden, so ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO erforderlich. Diese stellt gleichzeitig eine Sondernutzungs-Erlaubnis gem. § 18 StrWG NW dar.

Es wird vorerst lediglich die Genehmigung zur Sondernutzung erteilt. Für diese Genehmigung werden Gebühren erhoben.

Danach werden die TBR durch den Fachdienst 3.32 über die geplante Aufstellung z.B. eines Containers, Krans pp. informiert.

Durch die TBR wird zusätzlich eine Sondernutzungsgebühr erhoben. Diese stellt eine "Nutzungsentschädigung" dar, weil die infragekommende Straße für den beantragten Zeitraum nicht mehr von allen genutzt werden kann.

Sondernutzung

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