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Stadt Remscheid

Ausnahmegenehmigung

Grundsätzlich ist es nach der StVO verboten, "Gegenstände auf die Straße zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann."

Beschreibung

Sollen Baukräne, Autokräne, Container, Leitergerüste aufgestellt oder Baustoffe im öffentlichen Verkehrsraum gelagert werden, so ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO erforderlich. Diese stellt gleichzeitig eine Sondernutzungs-Erlaubnis gem. § 18 StrWG NW dar.

Ausnahmegenehmigung

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