Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer.
Bei einem Eigentumswechsel darf die Umschreibung der Grundsteuer erst dann durch das Steueramt vorgenommen werden, wenn das Finanzamt zuvor den Grundbesitz dem neuen Eigentümer zugerechnet hat (Zurechnungsfortschreibung).
Diese Zurechnung erfolgt in der Regel frühestens zum 01.01. des auf die Grundbucheintragung folgenden Jahres.
Der ehemalige Eigentümer bleibt nach den rechtlichen Bestimmungen (Grundsteuergesetz) für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwortlich. Seine Zahlungspflicht endet erst, wenn er einen Grundsteuerbescheid erhält, aus dem das Ende der Steuerpflicht hervorgeht. Der neue Eigentümer kann erst zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen werden.