Beschreibung
Die Stadt Remscheid erhebt
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
- Grundsteuer B (sonstige Grundstücke und Gebäude).
Für die Feststellung der Steuerpflicht ist der vom Finanzamt Remscheid erteilte Grundsteuermessbescheid maßgebend.
Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt in drei Verfahrensschritten:
Das Finanzamt Remscheid bewertet zunächst anhand der Vorschriften des Bewertungsgesetzes den Grundbesitz und ermittelt den Grundsteuerwert. Im nächsten Schritt setzt das Finanzamt Remscheid den Steuermessbetrag fest (§§ 13,14 und 15 Grundsteuergesetz). Im letzten Schritt wird die Steuer durch die Gemeinde festgesetzt.
Die Berechnung stellt sich wie folgt dar:
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer
-Besonderheiten:-
Die Stadt Remscheid ist an die Festsetzungen des Finanzamts gebunden. Bei Einwendungen gegen die Höhe der festgesetzten Grundsteuer müssen Sie sich daher an das zuständige Finanzamt wenden. Die Hebesätze sind einheitlich für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe und Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und für die sonstigen Grundstücke und Gebäude (Grundsteuer B).
Niederschlagswassergebühr: Für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage zur Beseitigung von Niederschlagswasser bemisst sich die Gebühr nach der angeschlossenen, bebauten und befestigten Grundstücksfläche.
Abfallentsorgungsgebühr: Die Jahresbenutzungsgebühren richten sich nach den bereitgestellten Abfallbehältern und der Entsorgungshäufigkeit.
Straßenreinigungsgebühr (einschl. Winterwartung): Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die der Straße zugewandten Grundstücksseiten durch die das Grundstück erschlossen ist, die Straßenart und die Zahl der wöchentlichen Reinigungen bzw. bei der Winterwartung die Prioritätenklasse.