Beschreibung
- Verkauf nicht betriebsnotwendigen Grundvermögens
- Ankauf von Entwicklungsflächen im Rahmen der Stadtentwicklung, der Flächenbevorratung und der Bereitstellung von Ausgleichsflächen.
An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken aus dem städtischen Vermögen. Besteht das Interesse an dem Objekt oder der Fläche um Gewerbebetriebe anzusiedeln, ist die Wirtschaftsförderung zuständig.
- Verkauf nicht betriebsnotwendigen Grundvermögens
- Ankauf von Entwicklungsflächen im Rahmen der Stadtentwicklung, der Flächenbevorratung und der Bereitstellung von Ausgleichsflächen.
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