Informationen für Unternehmen zum Coronavirus
Nachfolgend finden Sie Hinweise, Tipps und nützliche Links für Sie und Ihr Unternehmen zum Thema Coronavirus (SARS-CoV-2) Covit 19 und wer Sie bei den wirtschaftlichen Folgen hilfreich unterstützen kann.
Informationen des Bundes
Auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gibt es ein Service- und Infopaket anlässlich der Corona-Krise:
- Hotline für BürgerInnen: 030 18615 6187 (Mo – Fr. 09:00 bis 17:00 Uhr)
- Hotline für Unternehmen: 030 18615 1515 (Mo – Fr. 09:00 bis 17:00 Uhr)
- www.bmwi.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Informationen des Landes NRW
Auf der Internetseite des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es ein Service- und Infopaket anlässlich der Corona-Krise:
Informationen der Industrie- und Handelskammer
Eine Erstberatung übernimmt auch die Hotline der Bergischen Industrie- und Handelskammer (IHK) Wuppertal-Solingen-Remscheid.
Diese ist derzeit von montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr
- Telefonnummer: 0202 2490-0 zu erreichen.
Informationen zur Beantragung des Konjunkturellen Kurzarbeitergeldes (KUG)
Wo und wie können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen?
Ansprechpartner zur Beantragung von Kurzarbeit ist die Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen, hilft Ihnen nachfolgender Link weiter:
Den Online Service der Bundesagentur erreichen Sie unter folgendem Link:
- www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gebührenfreie Service-Hotline: 0800 4555520
Ein persönliches Erscheinen ist aufgrund der aktuellen Pandemiesituation nicht zwingend erforderlich, da die Anträge online gestellt werden können. Die Formulare zur Beantragung finden Sie in der Rubrik: Finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld im Downloadcenter:
>> Welche Unternehmen können Kurzarbeit beantragen?
Zur Überbrückung dieser schwierigen Geschäftsphasen können Unternehmern Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (KUG) beantragen. Generell können alle Unternehmen, Dienstleister, Handwerksunternehmen etc., die durch das Coronavirus verursachten erheblichen wirtschaftlichen Folgen beeinträchtigt sind, das KUG bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
>> Berechnung des Kurzarbeitergeldes
Statt einer komplizierten Berechnung des Kurzlohns und des Kurzarbeitergeldes hat die Bundesagentur für Arbeit Tabellen zur Berechnung des Lohns veröffentlicht.
Informationen hierzu finden Sie unter:
Generell ist es Sache des Arbeitgebers, den Kurzlohn und das Kurzarbeitergeld zu berechnen und an den Arbeitgeber auszuzahlen.
Fragen zu Fristen, Krankenkassenbeiträgen oder zur Sozialversicherung können telefonisch über die Hotline erörtert werden.
Kultureinrichtungen, Künstler und Künstlerinnen
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Ref. 424 Bibliotheken, Literatur, Archive, Erhalt des schriftlichen Kulturerbes, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf, gibt folgendes bekannt:
„Das Kulturministerium arbeitet intensiv an Maßnahmen zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler und freier Kultureinrichtungen. Informationen werden schnellstmöglich auf der Homepage des Kulturministeriums eingestellt. Dort wird auch über weitere Unterstützungsmaßnahmen informiert, wenn diese für Kulturschaffende in NRW geöffnet sind. Sobald die Programme des Kulturministeriums freigeschaltet sind, können Anträge bei der jeweiligen Bezirksregierung gestellt werden.“
Um die Vielfalt und die Lebendigkeit der nordrhein-westfälischen Kulturszene zu erhalten, hat das Land angesichts der Auswirkungen der Corona-Krise insgesamt 185 Millionen Euro für das Kulturstärkungspaket bereitgestellt.
Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen:
Entschädigung der Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten
Wird aufgrund des Corona-Virus für Beschäftigte durch den Arzt oder der Behörden eine Quarantäne angeordnet, kann der Arbeitgeber die Personalkosten geltend machen. Der/Die Selbständige kann eine Entschädigung des Verdienstausfalls beantragen.
Näheres erfahren Sie über den Landschaftsverband Rheinland