In Remscheid gibt es zwei rechtskräftige Denkmalbereiche:
- Historischer Stadtkern Remscheid-Lennep
- Historischer Ortskern Remscheid-Lüttringhausen
Denkmalbereichssatzung
Neben dem Schutz einzelner Objekte bietet das Denkmalschutzgesetz NRW auch die Möglichkeit, Ensembles zu schützen, die sogenannten Denkmalbereiche.
Es reicht nicht aus, einzelne künstlerische oder historisch herausragende Einzelobjekte oder auch Mehrheiten von Gebäude isoliert zu schützen und zu erhalten. Denkmalpflege ist ein wesentlicher Teil der Ortsgestaltung. Hiermit sollen unter anderen das Erscheinungsbild des Ganzen, der Schutz sichtbarer Bezüge, das historisch Gewachse, Bedeutsame und Typische eines Ortsbildes sowie der topografische und gebaute Gesamteindruck einer baulichen Anlage geschützt werden. Die Erhaltung von Stadtkernen, Plätzen und Straßen in deren historsich städtebaulichen Entwicklung und den überkommenen Erscheinungsbildern ist das Ziel der Denkmalbereichssatzung.
Antragspflicht
Maßnahmen die innerhalb des Geltungsbereiches einer Denkmalbereichssatzung ausgeführt werden sollen, sind gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW erlaubnispflichtig und sind vor ihrer Ausführung mit der Denkmalbehörde in Form einer denkmalrechtlichen Erlaubnis abzustimmen.
Gestaltungssatzung
Für die beiden Denkmalbereiche in Remscheid gibt es jeweils eine Gestaltungssatzung. Mit den Gestaltungssatzungen werden die gestalterischen Anforderungen für bauliche Anlagen festgesetzt. Vorgabe zu den Dach- und Fensterformen, zur Materialwahl, der Farbegestaltung, Ausführung von Werbeanlagen oder die Gestaltung von Freibereichen sind in den Gestaltungssatzungen hinterlegt. Die Vorgaben der Gestaltungssatzungen werden im Rahmen der Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis mit geprüft, eine separate Antragstellung nach der Gestaltungssatzung ist nicht erforderlich.
Links/Downloads
- Abgrenzungsplan Satzung Lennep (Öffnet in einem neuen Tab)
- Denkmalbereichssatzung Lennep (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gestaltungssatzung Lennep (Öffnet in einem neuen Tab)
- Abgrenzungsplan Lüttringhausen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Denkmalbereichssatzung Lüttringhausen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gestaltungssatzung Lüttringhausen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Vordruck-Antrag-Erlaubnis.pdfPDF-Datei103,86 kB
Remscheid ist mit dem "Historischen Stadtkern Lennep" Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Historische Stadt- und Ortskern in NRW"
Kontakt
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Zeiten
- nach Terminvereinbarung
Ort
Fachdienst Bauen, Vermessung, Kataster
Denkmalbehörde
Ludwigstraße 14
42853 Remscheid