Gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz NRW sind eingetragene Denkmäler in einer Denkmalliste zu führen.
Diese Liste steht für Jedermann zur Einsicht offen und kann für das Remscheider Stadtgebiet in den Diensträumen der Denkmalbehörde eingesehen werden.
Im Interesse einer schnelleren Information über denkmalgeschützte Objekte hat die Denkmalbehörde ein zusätzliches, internetgeeignetes Verzeichnis der eingetragenen Baudenkmäler der Stadt Remscheid erstellt.
Diese Liste beinhaltet Straße und Hausnummer, das Eintragungsdatum, die Listennummer und gegebenenfalls Bemerkungen.
Die Informationen aus der hier abzurufenden Denkmalliste können lediglich einer generellen Orientierung dienen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität, sie ist nicht rechtsverbindlich.