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Stadt Remscheid

Fördermöglichkeiten

Neuausrichtung der Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Denkmalförderung zum 01. Januar 2026 neu aufgestellt.

Somit ist ein Antrag auf Förderung für das Jahr 2026 noch bis zum 31.03.2026 ausschließlich online über das Landesportal Förderung zu stellen. Das sorgt dafür, dass keine Papierunterlagen mehr nötig werden und ermöglicht eine schnelle Bearbeitung durch die Behörde.

Gemäß § 35 des Denkmalschutzgesetzes bereitet die Bezirksregierung das Denkmalförderungsprogramm im Benehmen mit dem Landschaftsverband vor.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen entscheidet auf Basis der Programmvorschläge der Bezirksregierungen über die beantragten Denkmalfördermaßnahmen und gibt das Denkmalförderprogramm bekannt.

Auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen gibt es keinen Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses. Da regelmäßig deutlich mehr Anträge eingehen als Gelder zur Verfügung stehen, müssen Prioritäten gebildet werden. Dies kann dann dazu führen, dass auch förderfähige und förderwürdige Projekte nicht berücksichtigt werden können oder der Zuschuss geringer ausfällt als beantragt.

Ziel des Denkmalförderprogrammes ist es, kostenintensive Maßnahmen an Denkmälern zu bezuschussen (z. B. Dacheindeckung mit Schiefer). Nutzungsbedingte Kosten (z. B. Einbau von Bädern) werden nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie im  Leitfaden PDF-Datei 345,41 kB zur neuen Förderung 2026 und auf den Internetseiten des zuständigen  Ministerium (Öffnet in einem neuen Tab) und der  Bezirksregierung Düsseldorf (Öffnet in einem neuen Tab).

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • @ Stadt Remscheid, Denkmalbehörde

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