Wer eine Photovoltaikanlage an bzw. auf einem Denkmal, in unmittelbarer Nähe zu einem Denkmal oder im Denkmalbereich errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
Gemäß Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen muss die zuständige Denkmalbehörde eine Entscheidung stets im Rahmen der Einzelfallprüfung treffen. Pauschal oder ganz allgemein darf ein Vorhaben weder zugelassen noch abgelehnt werden.
Sie würden also Ihr Vorhaben im Rahmen eines Antrages gemäß § 9 Denkmalschutzschutzgesetz NRW an die Denkmalbehörde herantragen und alle relevanten Informationen zu Ihrem Vorhaben darstellen müssen.
Insbesondere sind erforderlich:
- eine Begründung zur Notwendigkeit einer PV-Anlage,
- eine Begründung, weshalb eine Anbringung an einem Alternativstandort nicht möglich ist (geprüfte Alternativstandorte sind zu benennen),
- eine Darstellung zum angemessenen Verhältnis der PV-Fläche zur Dachfläche,
- der Nachweis, dass die Anordnung der Module nicht zu einer Störung des Erscheinungsbildes führt (u.a. deutlicher Abstand zu den Ortgängen, zum First und eventuellen Dachaufbauten),
- eine Bestätigung, dass die Paneelfarbe einschließlich der Rahmen entsprechend der Dacheindeckung (beispielsweise bei Schiefereindeckung "schwarz/dunkelgrau" und bei Pfanneneindeckung "ziegelrot/rotbraun") mit matter Oberfläche geplant ist,
- das Angebot eines Fachbetriebes,
- der Nachweis der statischen Eignung des Dachstuhls für eine PV-Anlage durch eine/n Statiker/in
Im Prüfverfahren ist durch die Denkmalbehörde dann eine Abwägung zwischen dem privaten Interesse des Eigentümers/der Eigentümerin und dem öffentlichen Interesse vorzunehmen.
Für solarthermische Anlagen sind die Hinweise ebenfalls zu beachten.
Zu dem Themenbereich „PV-Anlage und Baudenkmal“ hat das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitaliseierung des Landes NRW Leitlinien für die Denkmalbehörden veröffentlicht.
Gleichfalls gibt es eine Information des Landschaftsverbandes Rheinland / Amt für Denkmalpflege im Rheinland.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat Fakten zu Solaranlagen und Denkmalschutz zusammengestellt.
Die Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern (VdL) hat ein Arbeitsheft für Solaranlagen am Baudenkmal - Hinweise zum denkmalpflegerischen Umgang - herausgegeben.
Die jeweiligen Informationen finden Sie im Download-Bereich.