Informieren Sie sich auf diesen Seiten über die Angebote und Leistungen für Jugendverbände, aber auch wenn Sie ehrenamtlich und hauptamtlich in einem Jugendverband tätig sind oder sich engagieren möchten.
Kinder- und Jugendförderplan
Die Förderung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit basiert auf dem Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Remscheid, die Förderpositionen mit den entsprechenden Beträgen sind in den Förderrichtlinien festgeschrieben.
JuLeiCa - Die Karte für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
Nach erfolgreichem Absolvieren einer hochwertigen Ausbildung erhalten ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis eine Juleica. Diese kann erst dann online beantragt werden, wenn von dem jeweiligen Jugendverband und der Stadt Remscheid (Kinder- und Jugendförderung) eine Bestätigung vorliegt.
Welche Zuschüsse kann ich als anerkannter Träger der Jugendhilfe beantragen?
Förderung
Jugendverbände und Träger der Jugendhilfe leisten wertvolle Beiträge für die Kinder- und Jugendarbeit in Remscheid. Für die Unterstützung ihrer Angebote und Leistungen können diese bei der Stadt Remscheid Zuschüsse beantragen. Folgende Bereiche werden gefördert:
- Freizeiten außerhalb von Remscheid
- Ferienprogramme in Remscheid und Umgebung
- Internationale Jugendbegegnungen
- Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
- Investitionen und Baumaßnahmen
- Allgemeiner Jahreszuschuss
- Akute Bedarfe
- Initialförderung von Projekten
Links, Downloads und Formulare
Wer darf bei einem Träger der Jugendhilfe tätig werden?
Hier kommt § 72a SGB VIII ins Spiel, denn...
das Gesetz gibt vor, wer sich nicht ehrenamtlich oder hauptamtlich für einen Träger der Kinder- und Jugendhilfe betätigen darf und welche Tätigkeiten von diesen Personen nicht ausgeübt werden dürfen.
Das bedeutet konkret:
Träger der Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung bestimmter Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln – auch nicht ehrenamtlich -, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist. Zu diesem Zweck lassen sich die Träger vor Einstellung oder Vermittlung und in regelmäßigen Abständen von den betroffenen Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen. Hierüber schließen die Träger mit dem Jugendamt eine entsprechende Vereinbarung ab. Arbeitshilfen zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 72a SGB VIII finden Sie auf dieser Seite. Sie können sie als Vorlage für die Gestaltung Ihrer Formulare und Dokumente nutzen. Bei Rückfragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an uns.
Arbeitshilfen zur Umsetzung von § 72a SGB VIII
- Tätigkeiten mit/ohne EinsichtnahmeDOC-Datei49,15 kB
- 2.51.2 AblaufInformationenPDF-Datei735,65 kB
- 2.51.2 T_2_Vorlage_Gesetzestext_und_Liste_der_Straftaten___72aSGB_VIIIDOCX-Datei16,70 kB
- 2.51.2 T_3_Vorlage_Bescheinigung_Anforderung_FzDOC-Datei25,09 kB
- 2.51.2 T_4_Vorlage_Dokumentation_der_Vorlage_Fuehrungszeugnis_mit_EinverstaendniserklaerungDOC-Datei25,09 kB
- 2.51.2 T_5_Vorlage_Verpflichtungserklaerung-kurzfristiger_EinsatzDOC-Datei24,58 kB
- 2.51.2 T_6_Vorlage_Uebersicht_Dokumentation_der_Einsichtnahme_FuehrungszeugnisseXLS-Datei38,91 kB
Welches Inventar kann ich mir bei der Stadt Remscheid leihen?
Die Träger und Initiativen der Jugendhilfe können bei der Stadt Remscheid gegen eine geringe Leihgebühr Inventar (Festzeltgarnituren, Zelte u. a.) für Veranstaltungen und Freizeiten ausleihen.
Unser Verleihangebot:
Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Veröffentlichung der Angebote
Das jährlich erscheinende Freizeitenheft und der Online-Überblick der Sommerferienangebote bieten Jugendverbänden eine gute Plattform der Darstellung und Werbung ihrer Freizeiten und Ferienangebote. Zur Information über die weiteren Angebote kann die städtische Homepage genutzt werden.
Das AGOT-Mobil zur Unterstützung der Angebote im Stadtteil
Jugendverbände und -einrichtungen können das AGOT-Mobil der Arbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit zur Unterstützung ihrer Arbeit im Stadtteil oder bei Veranstaltungen mieten. Das Mobil ist mit vielfältigem Spielmaterial ausgestattet. Die pädagogische Betreuung des Einsatzes muss von der Einrichtung bzw. dem Verband selbst übernommmen werden.
Wie kann ich mich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen?
Jugendverbände, die drei Jahre erfolgreiche Kinder- und Jugendarbeit leisten, können nach Erfüllung bestimmter Kriterien eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe von der Stadt Remscheid, Kinder- und Jugendförderung, erhalten. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 75 SGB VIII.
Brauchen Sie Hilfe oder haben noch Fragen?
Kontakt
Zeiten
Nach Vereinbarung
Ort
Jugendförderung
Verwaltungsgebäude Haddenbacher Straße
Haddenbacher Straße 38-42
42855 Remscheid
Fahrstuhl und behindertengerechtes WC vorahnden.
Unklar ob beides öffentlich bedienbar/zugänglich.
Barrierefreier Zugang zum Gebäude nur über rückseitigen
Fahrstuhl mit Schließung möglich/ggf. nicht öffentlich
bedienbar.