Der Aufgabenbereich ist der Abteilung Soziale Dienste angegliedert. Er ist zuständig für die Gewährung finanzieller Hilfen im Bereich der Jugendhilfe. Über die Art und Form der Hilfen entscheiden zuvor die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes und des Pflegekinderdienstes.
Folgende Maßnahmen können bewilligt werden:
- ambulante Hilfen (flexible Hilfen, Erziehungsbeistandschaft, Schulprojekte)
- teilstationäre Hilfen (Tagesgruppen etc.)
- stationäre Hilfen (Heime, Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen, INSPE-Intensive -sozialpädagogische Einzelbetreuung, Pflegestellen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen)
- einschließlich der Heranziehung Kostenbeitragspflichtiger und der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten.