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Stadt Remscheid

Kinderrechte

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. ( Neuformulierung des § 1631, Abs. 2 BGB)

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind in der  UN-Kinderrechtskonvention (Öffnet in einem neuen Tab) festgeschrieben. Sie gelten für alle jungen Menschen bis 18 Jahre. Die Kinderrechtskonvention ist von allen Staaten der Welt – außer den USA und Somalia – ratifiziert (d.h. gültig gemacht) worden, somit gilt sie für fast zwei Milliarden Kinder.

Kinder haben Rechte und die stehen in der Kinderrechtskonvention, die 1989 von fast allen Staaten unterschrieben wurde.

Zu den Rechten gehören u. a.:

  • das Recht auf kindgerechte Entwicklung,
  • das Recht auf gute Versorgung,
  • das Recht auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,
  • das Recht auf Mitbestimmung

Der Deutsche Bundestag hat im Juli 2000 im  Bürgerlichen Gesetzbuch §1631, Abs. 2 (Öffnet in einem neuen Tab), die Ächtung von Gewalt in der Erziehung gesetzlich festgeschrieben.

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