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Stadt Remscheid

Altenhilfeplanung

„Örtliche Planung“ gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) - Versorgungssituation pflegebedürftiger Menschen in Remscheid

Die Stadt Remscheid ist im Rahmen der Altenhilfeplanung („Örtlichen Planung“ gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz (APG NRW)) dazu verpflichtet, die örtlichen Angebote für unterstützungsbedürftige/pflegebedürftige Menschen in Remscheid zu beobachten und eine Bewertung der aktuellen Versorgungssituation sowie des zukünftigen Bedarfes aus Sicht des örtlichen Sozialhilfeträgers vorzunehmen. 

Den aktuellen Bericht / die Örtliche Planung zum Stichtag 31.12.2023 mit einer Zukunftsprognose für die Folgejahre finden Sie nachfolgend:

Nähere Auskünfte hierzu bzw. Fragen zur pflegerischen Versorgung in Remscheid erhalten Sie unter der Nummer 02191/16-2731.

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