Die Stadt Remscheid ist im Rahmen der Altenhilfeplanung („Örtlichen Planung“ gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz (APG NRW)) dazu verpflichtet, die örtlichen Angebote für unterstützungsbedürftige/pflegebedürftige Menschen in Remscheid zu beobachten und eine Bewertung der aktuellen Versorgungssituation sowie des zukünftigen Bedarfes aus Sicht des örtlichen Sozialhilfeträgers vorzunehmen.
Den aktuellen Bericht / die Örtliche Planung zum Stichtag 31.12.2023 mit einer Zukunftsprognose für die Folgejahre finden Sie nachfolgend:
Nähere Auskünfte hierzu bzw. Fragen zur pflegerischen Versorgung in Remscheid erhalten Sie unter der Nummer 02191/16-2731.