Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind oder aber als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben.
Ob Anspruch auf Wohngeld besteht wird im Einzelfall geprüft und ist abhängig von
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Nutzen Sie gerne vorab den Wohngeldrechner (Öffnet in einem neuen Tab)um herauszufinden, ob Sie bei einer Antragstellung mit einem positiven Bescheid rechnen können.
Die Möglichkeiten der Online-Antragstellung (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Nähere Informationen, u. a. den Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Wohngeldgewährung etc., erhalten Sie hier:
ERREICHBARKEIT & ÖFFNUNGSZEITEN
telefonische Erreichbarkeit:
Ab 02.01.2024 sind die Mitarbeiter der Wohngeldstelle
immer dienstags zwischen 10 und 12 Uhr telefonisch erreichbar.
Bei Abwesenheit oder Krankheit kann es zu Umleitungen auf die Wohngeld Hotline kommen.
ACHTUNG - neue Sprechzeiten seit 01.07.2024
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 16:00 Uhr
Freitags: geschlossen
ansonsten Termine nach Vereinbarung
Bitte nutzen Sie zudem unseren Hausbriefkasten, der an jedem Arbeitstag geleert wird.
KONTAKTE
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# Telefon-Nummer: (02191) 16 + Durchwahl #
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Zuständigkeit | Durchwahl |
A-Alh | 3733 |
Ali-Az, Ba | 3696 |
Be, N-O | 9900 |
Bi-Bz | 3293 |
C, F | 3414 |
D-E | 3855 |
G, I | 3350 |
H | 3505 |
J, Ka-Kh, L | 9900 |
Ki-Kz | 3260 |
M | 9900 |
P-R | 3611 |
S (ohne Sch,St) | 3398 |
Sch, St, Z | 3612 |
T-V | 9900 |
W-Y | 3520 |