Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind oder aber als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben.
Ob und in welcher Höhe Sie in Remscheid Wohngeld erhalten, hängt davon ab, ob Sie Ihren Hauptwohnsitz in Remscheid haben.
Des Weiteren sind
- die Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Familieneinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
ausschlaggebend.
Nutzen Sie gerne vorab den Wohngeldrechner (Öffnet in einem neuen Tab)um herauszufinden, ob Sie bei einer Antragstellung mit einem positiven Bescheid rechnen können.
Die Möglichkeiten der Online-Antragstellung (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Nähere Informationen, u. a. den Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Wohngeldgewährung etc., erhalten Sie hier:
FAQ - FRAGEN UND ANTWORTEN RUND UMS WOHNGELD
In dem verlinkten Dokument finden Sie die Antworten zu den meist gestellten Fragen.
ERREICHBARKEIT & ÖFFNUNGSZEITEN
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 16:00 Uhr
Freitags: geschlossen
ansonsten Termine nach Vereinbarung
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# Kontakt Zentralbüro #
# Telefon-Nummer: (02191) 16 -2159 oder -2504 #
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KONTAKTE nach Buchstabenkreis
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# Telefon-Nummer: (02191) 16 + Durchwahl #
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Zuständigkeit | Durchwahl |
A, Z | 3611 |
B | 3260 |
C, E | 3520 |
D | 3733 |
F, G | 2512 |
H, I, J | 3612 |
K | 3885 |
L, O, P | 3350 |
M, N | 3505 |
Q, S, St | 3293 |
R, Sch | 2311 |
T, U | 2272 |
V, W, X, Y | 3414 |