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Stadt Remscheid

Wohngeld

Wohnen kostet Geld – oft zuviel Geld für die Personen, die nur ein geringes Einkommen haben.

Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld!

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind oder aber als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben.

Ob Anspruch auf Wohngeld besteht wird im Einzelfall geprüft und ist abhängig von

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Nutzen Sie gerne vorab den  Wohngeldrechner (Öffnet in einem neuen Tab)um herauszufinden, ob Sie bei einer Antragstellung mit einem positiven Bescheid rechnen können.

Die Möglichkeiten der  Online-Antragstellung (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. 

Nähere Informationen, u. a. den Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Wohngeldgewährung etc., erhalten Sie hier:

FAQ - FRAGEN UND ANTWORTEN RUND UMS WOHNGELD

In dem verlinkten Dokument finden Sie die Antworten zu den meist gestellten Fragen.

    

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