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Die Befragungen des Zensus 2022 für Bürgerinnen und Bürger sind erfolgreich abgeschlossen. Nun gilt es, die Qualität der erhobenen Daten zu sichern und weiterzuverarbeiten. Anschließend werden die Ergebnisse des Zensus digital, offen und kostenfrei bereitgestellt.
Aktuell: Die Ergebnisse des Zensus 2022 sind veröffentlicht
Die Veröffentlichung der Ergebnisse hat am 25. Juni 2024 mit einer Pressekonferenz der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch das Statistische Bundesamt, das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) und das Bayerische Landesamt für Statistik, begonnen.
Die Ergebnisse des Zensus werden nun schrittweise veröffentlicht. Mit dem Beginn der Veröffentlichungsphase stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Ergebnisse auf der Zensus-Website bereit.
Wofür ist der Zensus gut?
Durch die Zensusdaten werden wichtige Basisdaten erhoben, die die Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen bilden. Die amtliche Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner bildet zum Beispiel die Grundlage für die Wahlkreiseinteilung und die Stimmenverteilung im Bundesrat. Auch der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich basiert auf der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner.
Die Zensusergebnisse schaffen darüber hinaus die wesentlichen Grundlagen zur effizienten Planung der staatlichen Infrastruktur: Gibt es genügend Wohnungen? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat für seine Bürgerinnen und Bürger investieren?
Welche Methodik liegt dem Zensus zu Grunde?
Im Unterschied zu früheren Jahrzehnten erfolgt keine traditionelle Volkszählung, bei der alle Einwohnerinnen und Einwohner befragt werden. Stattdessen werden die meisten Daten aus Registern gewonnen. Diese Daten werden mit drei Umfragen ergänzt und überprüft:
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung übermitteln die Eigentümerinnen und Eigentümer Informationen zu ihren Immobilien, über die es keine flächendeckenden Verwaltungsdaten gibt.
Bei der Haushaltebefragung ermitteln Interviewende in zufällig ausgewählten Haushalten persönliche Daten der Bewohnenden. Diese Stichproben betreffen ungefähr zehn Prozent der Bevölkerung.
Bei der Befragung der Sonderbereiche werden Daten über die Einwohnenden in Pflegeheimen, Justizvollzugsanstalten und anderen besonderen Einrichtungen erhoben.
Was wird erfragt?
Die Befragung der Bürgerinnen und Bürger umfasst folgende Inhalte:
- das Alter der Menschen
- das Geschlecht
- die Staats-Bürgerschaft
- wie die Menschen wohnen
- was sie arbeiten und welche Schulbildung sie haben
- wie viele Menschen in einer Wohnung oder einem Haus zusammen wohnen.
Die Gebäude- und Wohnungs-Zählung umfasst folgende Inhalte:
- das Baujahr der Wohnungen oder Häuser
- die Größe der Wohnungen oder Häuser
- die Mieten
Wie werde/wurde ich ausgewählt?
- Haushaltebefragung
Bei der Haushaltebefragung wird nur ein Teil der Bevölkerung befragt. Hier wird eine Stichprobe von Anschriften gezogen und das Ergebnis dieser Stichprobe auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Die Auswahl der Anschriften erfolgt auf der Grundlage eines komplexen mathematischen Zufallsverfahrens. Es werden alle zum Stichtag an einer Stichprobenanschrift lebenden Personen ermittelt und befragt. Die Ergebnisse der Befragung werden über Erhebungsstellen der Städte und Landkreise an die Statistischen Ämter übermittelt. - Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ist aufgrund einer relativ hohen Fluktuation oder unzureichendem Meldeverhalten von überdurchschnittlich vielen veralteten und/oder unvollständigen Angaben in den Registern auszugehen. Deshalb findet hier eine Vollerhebung statt. Das heißt, es werden zu allen Bewohner*innen Angaben erhoben. - Gebäude- und Wohnungszählung
Für die Gebäude- und Wohnungszählung werden alle privaten Eigentümer*innen von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt. Ebenso werden gewerblich tätige Mehrfacheigentümer*innen und Verwalter*innen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen befragt.
Allgemeines zum Thema Datenschutz
Datenschutz und Informationssicherheit sind an den Anforderungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, ausgerichtet. Das Gesamtprojekt Zensus 2022 wird sowohl von der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit – als auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik begleitet. Die erhobenen Daten werden durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen in den Rechenzentren der statistischen Ämter gesichert. Außerdem werden Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit getroffen, die insbesondere Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten. Bei der Nutzung allgemein zugänglicher Netze werden dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren angewendet.
Die Zensusergebnisse stammen sowohl aus vorhandenen Registern als auch aus direkten Befragungen und sind somit Einzelangaben, die besonders schutzwürdig sind. Daher werden im Verarbeitungsprozess die sensiblen Informationen wie Name und Adresse als Hilfsmerkmale behandelt, die nach der Zusammenführung der Daten gelöscht werden. Übrig bleiben nur die für die statistische Auswertung interessierenden Erhebungsmerkmale. Damit ist ein unmittelbarer Rückschluss auf eine einzelne Person, beispielsweise anhand des Namens, nicht mehr möglich.
Um das Grundrecht aller Bürger*innen auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des Bundesstatistikgesetzes Rechnung zu tragen, dürfen zudem aus den Veröffentlichungen des Zensus anhand einmaliger Merkmalskombinationen keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein.
Rechtliche Grundlagen
Mit Erlass der Verordnung (EG) Nummer 763/2008 hat die Europäische Union die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung durchzuführen. Im Jahr 2011 fand die Volkszählung erstmals mit einheitlichen Merkmalen als europaweiter Zensus statt.
In Deutschland bildet das im März 2017 verabschiedete Zensusvorbereitungsgesetz, ZensVorbG, den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten. Es regelt alle notwendigen Schritte zum Aufbau der für den registergestützten Zensus erforderlichen Infrastruktur sowie zum Aufbau und zur Pflege des Steuerungsregisters.
Die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Zensus ist das am 3. Dezember 2019 in Kraft getretene Zensusgesetz. Im Zensusgesetz werden die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung, die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und die Erhebungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften festgelegt. Auch die Maßnahmen zur Gewährung des Datenschutzes und der Stichprobenumfang sind im Zensusgesetz geregelt.
Verordnung des EU-Parlaments (Öffnet in einem neuen Tab)
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus (Öffnet in einem neuen Tab)
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Öffnet in einem neuen Tab)
Weiterführende Links
Kontakt
Zeiten
Nach Vereinbarung
Ort
Zensus2022
Verwaltungsgebäude Dienstleistungszentrum
Elberfelder Straße 36
42853 Remscheid
Parkmöglichkeiten:
Parkhäuser Innenstadt, Kurzparkzone Ludwigstraße
Behindertenparkplätze: 2 - vor dem Gebäude
Barrierefreier Zugang über den linken Seiteneingang (Elberfelder Straße)
Fahrstuhl ist im Haus vorhanden
Barrierefreier Zugang über Seiteneingang EG - DG, Behinderten-WCs in jeder Etage
Busanbindung:
Haltestelle Friedrich-Ebert-Platz