Städtisches Hilfstelefon für Betroffene geschaltet
Remscheiderinnen und Remscheider, die infolge der Flutkatastrophe Hilfe benötigen, können sich unter der Hotline (0 21 91) 16 – 9000 Unterstützung holen.
Die telefonische Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) nimmt vertrauensvoll Name, Adresse und Telefonkontakt auf und notiert, was gebraucht wird. Die unterschiedlichen Fachstellen der Stadtverwaltung sind gemeinsam mit den Technischen Betrieben Remscheid (TBR) um schnelle Hilfe bemüht. Eine interne Servicestelle bringt Anliegen und Servicestellen unbürokratisch zusammen und gibt den Betroffenen schnell Rückmeldung, wie geholfen wird.
Das Hilfetelefon für Bedürftige ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag – Freitag 7 bis 22.30 Uhr, Samstag 10 bis 22.30 Uhr.
Weitere Informationen:
Stadt richtet Spendenkonto für Flutopfer ein
Angesichts der nicht endenden Anteilnahme und Spendenwilligkeit der Remscheiderinnen und Remscheider für die Flutopfer in unseren Bergischen Auen hat die Stadt Remscheid ein Spendenkonto eingerichtet.
Unter dem Stichwort „Fluthilfe für Remscheid“ können Spenden auf dieses Konto eingezahlt werden: Stadtsparkasse Remscheid, Konto „Fluthilfe Remscheid“, Konto-Nr. 12 12 12 16, IBAN: DE12 3405 0000 0012 1212 16, BIC WELADEDRXXX.
Erste Spenden sind bereits eingegangen. Über die schnelle und unbürokratische Verteilung entscheidet ein paritätisch besetztes Gremium. Die Gelder kommen Remscheiderinnen und Remscheidern und möglicherweise auch Geschädigten in den unmittelbar benachbarten Tallagen von Solingen und Wuppertal zugute.
Kontakt für Betroffene
Remscheider Flutgeschädigte, die finanzielle Hilfen benötigen, können sich melden bei der Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes unter (0 21 91) 16 – 9000. Ihre Anrufe werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 7 bis 22.30 Uhr, Samstag von 10 bis 22.30 Uhr.
Kontakt für Anfragen an die Fluthilfe Remscheid
Spendenbescheinigung
Spenden sind nach dem „Katastrophenerlass des Landes NRW“ bis zum 31. Oktober 2021 ohne Zuwendungsbescheinigung steuerlich absetzbar.
Eine betragsmäßige Einschränkung ist nicht vorgesehen, es genügt der entsprechende Einzahlungsbeleg.
Sollte im Einzelfall eine Zuwendungsbescheinigung gewünscht werden, kann diese unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: theaterremscheidde.
Wiederaufbauhilfe für Betroffene - Jetzt Antrag stellen
Es können bei der Wiederaufbauhilfe des Landes NRW Anträge gestellt werden. Wichtige Hinweise finden Sie unter: Gemeinsam. Anpacken. Wiederaufbauen. | MHKBG NRW (Öffnet in einem neuen Tab).
Wichtig sind die Leitfäden und Schritt-für-Schritt-Anleitungen auf der Internetseite. Diese werden regelmäßig aktualisiert. Es empfiehlt sich, immer wieder nachzuschauen, ob sich etwas geändert hat.
Außerdem hat das Land NRW ein Servicetelefon eingerichtet: 0211/4684-4994.
Das Antragverfahren ist nur online möglich.
Für den Fall, dass Sie keinen Internetanschluss haben sollten und/oder nicht Scannen können, steht für Sie ein öffentlicher Computer einschließlich Scanner in der Stadtbücherei, Scharfstraße 4-6, 42853 Remscheid bereit. Fragen Sie die dortigen Mitarbeitenden!
Sollten Sie Hilfe benötigen, können Sie gerne Kontakt mit Jutta Velte vom städtischen Fördermanagement aufnehmen: Tel.: 02191/16 2547 oder unter jutta.velteremscheidde.
Und selbstverständlich können Sie sich weiterhin an die Fluthilfe Remscheid wenden: Fluthilfe Remscheid – Remscheid ( fluthilfe-remscheid.de (Öffnet in einem neuen Tab))
Bei der Antragstellung von Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützt die Bergische IHK. Informationen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Kontakt
Zeiten
montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10 bis 16 Uhr
"Fluthilfe 2021" – Vereinfachte Unterstützungsmöglichkeiten durch Wohngeld
Viele Menschen haben durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 ihren Wohnraum ganz oder zum Teil verloren. Davon betroffene Haushalte mit kleineren Einkommen und Ansprüchen auf Wohngeld sollen möglichst schnell und unbürokratisch unterstützt werden.
Daher haben Bund und Länder gemeinsam Verwaltungsvereinfachungen entwickelt:
- Betroffene, die im Hochwasser ihre Unterlagen verloren haben, können unter vereinfachten Bedingungen einen Antrag auf Wohngeld stellen.
- Auch Betroffene, die ihren Wohnraum nur noch teilweise bewohnen können oder anderen Wohnraum beziehen mussten, werden unterstützt. In vielen Fällen können sie bereits geleistetes Wohngeld behalten oder in einem schnelleren Verfahren Wohngeld für neuen Wohnraum erhalten.
Bei näheren Fragen hilft die Remscheider Wohngeldstelle (Öffnet in einem neuen Tab) Betroffenen gerne weiter.
IHK-Spendenaufruf für ansässige Unternehmen
Die Stadt Remscheid verweist in diesem Zusammenhang auf den Spendenaufruf, den die Bergische IHK für ansässige Unternehmen gestartet hat, deren Existenz durch die Flut nachhaltig gefährdet werden. Sie nimmt Spenden unter dem Stichwort „Hochwasserhilfe“ auf diesem Konto entgegen:
Bergische IHK
IBAN: DE21 3305 0000 0000 1157 17
BIC: WUPSDE33XXX
„Aktion Deutschland hilft“
Spenden für Regionen, die besonders von der Flutkatastrophe betroffen sind, nimmt die „Aktion Deutschland hilft“ als Bündnis deutscher Hilfsorganisationen entgegen. Das Bündnis leistet dort den Menschen Nothilfe, wo sie am dringendsten benötigt wird.
Mehr Informationen gibt es hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Aktion "NRW hilft"
Unter dem Slogan „Nordrhein-Westfalen steht zusammen“ hat sich auf Initiative von Ministerpräsident Armin Laschet die Aktion „NRW hilft“ formiert, in der sich die großen Hilfsorganisationen im Land zu einem Spendenbündnis zusammenschließen. Es wurde ein gemeinsames Spendenkonto eingerichtet, um die enorme Spendenbereitschaft in Nordrhein-Westfalen an einer zentralen Stelle zusammenzuführen.
Mehr Informationen gibt es hier (Öffnet in einem neuen Tab).
„Hochwasserschäden am Haus? Das sollten Sie jetzt tun“
Hinweise dazu, was Betroffene von Hochwasser und Starkregenereignissen tun sollten, damit es keinen Ärger mit der Versicherung gibt, gibt es bei der Verbraucherzentrale (Öffnet in einem neuen Tab).
Finanzverwaltung NRW gewährt steuerliche Entlastungen und setzt Katastrophenerlass in Kraft
Erlass-Erweiterung (23.07.) bringt weitere Erleichterungen für Unternehmen und Betroffene
Als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen des Unwetters hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung den Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Von den Auswirkungen des Regentiefs betroffene Bürgerinnen und Bürger können damit rasch und ohne bürokratische Hürden unter erleichterten Voraussetzungen steuerliche Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Damit will die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen helfen, die zum Teil erheblichen finanziellen Belastungen für Menschen in Notlagen zu bewältigen.
Nach einer Erweiterung am 23. Juli ermöglicht der Katastrophenerlass – teilweise befristet - insgesamt rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener.
Mehr Informationen gibt es im Landesportal (Öffnet in einem neuen Tab).
Landeshilfen für Schäden im Wald
Das Land NRW stellt über den Landesbetrieb Wald und Holz 2,4 Millionen Euro aus vorhandenen Haushaltsmitteln zur Verfügung. Hiermit sollen in den betroffenen Regionen kurzfristige Maßnahmen zur Instandsetzung der Infrastruktur in den Wäldern unterstützt und die Zugänglichkeit der Wälder sichergestellt werden. Für die Forstwirtschaft soll es unbürokratische und schnelle Soforthilfe geben.
Mehr Informationen gibt es im Landesportal hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Einrichtung einer "Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe" für Unternehmen mit hohem Finanzierungsbedarf
Um von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, haben das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium, die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank NRW gemeinsam eine neue „Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe“ eingerichtet.
Unternehmen und Freiberufler, die unmittelbar und mittelbar von der Flutkatastrophe betroffen sind und einen Finanzierungsbedarf von 100.000 Euro oder mehr haben, können sich für eine Erstberatung an folgende E-Mail wenden: hochwasser-NRWnrwbankde . Um schnell und effizient Rückmeldungen geben zu können, sind folgende Erstinformationen zum Vorhaben nötig:
- Kurzbeschreibung des Unternehmens (Sitz, PLZ, Rechtsform, Branche, Gründungsjahr, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl)
- Finanzierungshöhe
- Kurzbeschreibung des Hochwasserschadens und Schadenshöhe
- Wesentliche geplante Maßnahmen
Dieses Angebot soll dazu beitragen, dass betroffene Unternehmen schnell wieder handlungsfähig werden, und kann beispielsweise eine Übergangsfinanzierung bis zur Auszahlungen staatlicher Hochwasser-Hilfen darstellen.
Mehr Infos zur Akutberatungsstelle gibt es hier: NRW.BANK (Öffnet in einem neuen Tab)
Mehr Infos zur Akutberatungsstelle gibt es hier: Wirtschaftsministerium NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
Aktion Mensch - Fluthilfen für freie gemeinnützige Organisationen
Die Aktion Mensch möchte zu einer schnellen Beseitigung von Schäden an Immobilien, Inventar und Fahrzeugen freier gemeinnütziger Organisationen beitragen, die unmittelbar durch die Flut im Juli 2021 verursacht wurden.
Beantragt werden können Soforthilfen, Förderungen für Investitionen und Förderungen für Fahrzeuge.
Mehr Informationen hierzu gibt es hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Sonderfonds „Fluthilfe für Kinder“ des Deutschen Kinderhilfswerks
Auch Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätze und Freizeitflächen hat die Flutkatastrophe in einigen Städten und kreisen stak getroffen. Mit dem Sonderfonds „Fluthilfe für Kinder“ möchte das Deutsche Kinderhilfswerk schnell und unbürokratisch helfen. Es ruf deswegen zur Spende auf.
Mehr Informationen hierzu gibt es hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Hilfen für betroffene Sportvereine
Das Präsidium und der Vorstand des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) stellen eine Soforthilfe von 100.000 Euro als Basishilfe zur Verfügung, um von Hochwasserschäden betroffene Vereine zu unterstützen. Der Betrag soll weiter aufgestockt werden.
Der DOSB wird sich mit den Landessportbünden der betroffenen Regionen in Verbindung setzen, um eine bestmögliche Verteilung der Mittel abzusichern.
Weitere Informationen hierzu gibt es hier (Öffnet in einem neuen Tab).