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Stadt Remscheid

Informationen zur Bundestagswahl

Am Sonntag, 23. Februar, findet die Bundestagswahl statt. Durch die vorgezogene Neuwahl und den daraus resultierenden verkürzten Fristen steht für die Briefwahl lediglich ein Zeitraum von etwa 2 Wochen zur Verfügung. Daher empfiehlt das Wahlamt, vorrangig die Stimmabgabe im Wahllokal.

Für alle Wahlberechtigten, die dennoch ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten oder müssen, hat das Wahlamt die wichtigsten Fragen zusammengefasst:

Ab wann kann Briefwahl beantragt werden?

Das Wahlamt empfiehlt, die Wahlbenachrichtigung abzuwarten. Diese erhalten Sie spätestens bis zum 2. Februar. Mit dem auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code kann ganz bequem und schnell die Briefwahl beantragt werden, sogar Ihre persönlichen Daten sind in dem Fall schon vorgetragen.

Sie können aber auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und dem Wahlamt zuschicken. Oder Sie schicken eine E-Mail an  wahlenremscheidde und geben Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum an. 

Was ist, wenn ich am Wahlsonntag im Urlaub bin?

Briefwahlunterlagen können auf Wunsch an eine Urlaubsanschrift (abweichende Versandanschrift) im In- und Ausland geschickt werden. Sollten Sie im (außer-)europäischen Ausland Urlaub machen, schicken Sie den Wahlbrief bitte entsprechend frankiert und bevorzugt per Luftpost an das Wahlamt zurück. Der Rückversand des Wahlbriefs innerhalb Deutschlands ist für die Wahlberechtigten kostenfrei.

Wann werden die Briefwahlunterlagen versendet?

Die Stimmzettel werden voraussichtlich zwischen dem 4. und 7. Februar geliefert. Ein Versand der Briefwahlunterlagen ist erst ab diesem Zeitpunkt möglich.

Kann schon früher gewählt werden?

Nein, die Stimmzettel müssen vorliegen, erst dann kann gewählt werden.

Was ist, wenn ich die Briefwahlunterlagen trotz Beantragung nicht erhalten habe?

In diesen Fällen sollten sich die Wahlberechtigten schnellstmöglich mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 16-2879 in Verbindung setzen, spätestens bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr. Eine Wahl im Urnenwahllokal ist ansonsten nicht möglich, da der Sperrvermerk „Briefwahl“ im Wählerverzeichnis hinterlegt ist.

Kann jemand per Vollmacht für mich wählen?

Nein, das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht. Eine Stimmabgabe per Vollmacht für andere Person ist nicht möglich.

Bis wann muss der Wahlbrief bei der Stadt Remscheid vorliegen?

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar um 18 Uhr bei der Stadt Remscheid sein. Sie können Wahlbriefe noch am Wahlsonntag sowohl im Rathaus Remscheid als auch im Dienstleistungszentrum in den Briefkasten werfen. Eine Abgabe der roten Wahlbriefe im Wahllokal ist nicht möglich.

Gibt es wieder ein Direktwahlbüro?

Ja, ab dem 10. Februar öffnet das barrierefrei erreichbare Direktwahlbüro im Dienstleistungszentrum (Ämterhaus), Elberfelder Straße 36, in Raum 236, 2. Etage, zu folgenden Öffnungszeiten: 

  • Montag 7:30 bis 13 Uhr
  • Dienstag 7:30 bis 17:30 Uhr
  • Mittwoch 7:30 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 7:30 bis 17:30 Uhr
  • Freitag 7:30 bis 13 Uhr 

Am Freitag, 21. Februar, gelten besondere Öffnungszeiten von 07:30 Uhr bis 15 Uhr.

Sollten die Stimmzettel früher als erwartet geliefert werden, öffnet das Direktwahlbüro auch schon vor dem 10. Februar. Dazu können Sie sich direkt auf der Homepage der Stadt Remscheid informieren (siehe Link-Tipp). 

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