Für Kinder gilt in Deutschland eine Ausweispflicht ab 16 Jahre.
Für Auslandsreisen wird für jedes Kind – auch für Säuglinge – ein Kinderreisepass empfohlen.
Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Er wird mit einem biometrietauglichen Lichtbild versehen. Und wichtig: Das Kind – auch ein Säugling – muss bei der Beantragung anwesend sein ( https://remscheid.de/vv/produkte/3.32/146380100000022143.php#tab-infos (Öffnet in einem neuen Tab)).
Wenn sich das Kind äußerlich verändert, kann der Kinderreisepass zwischendurch auch mit einem aktuellen Lichtbild aktualisiert oder verlängert werden.
Kinderreisepässe können vom Bürgerservice sofort ausgestellt werden.