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Stadt Remscheid

Verbesserte Erreichbarkeit der Wohngeldstelle

Wohngeld können Sie als monatlichen Zuschuss zur Miete Ihrer selbst genutzten Mietwohnung (Mietzuschuss) bzw. als Zuschuss zu den Finanzierungsbelastungen Ihres selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) beantragen.

Die städtische Wohngeldstelle bietet dazu ab dem 2. Januar 2024 ein erweitertes Angebot für Informations- und Beratungsgespräche an.

Sprechzeiten: 

Die Sprechzeiten für persönliche Vorsprachen in der Dienststelle Haddenbacher Str. 38-42 sind ab dem kommenden Jahr montags, mittwochs und freitags zwischen 9 und 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zwischen 13 und 16 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Telefonsprechstunde:

Zusätzlich bietet die Wohngeldstelle ebenfalls ab dem 2. Januar 2024 dienstags zwischen 10 und 12 Uhr eine Telefonsprechzeit an. Zu dieser Zeit stehen Ihnen die Mitarbeitenden für telefonische Auskünfte zur Verfügung. Auskunft dazu erteilt auch das Bergische Service-Center unter der Rufnummer (0 21 91) 16-00.

Eine Liste der Rufnummern, allgemeine Auskünfte zum Thema Wohngeld, der Wohngeldrechner des Landes NRW, Online-Anträge und vieles mehr sind unter folgendem Link zu finden.

Erläuterungen und Hinweise

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