In den Wasserschutzgebieten sind bestimmte Tätigkeiten verboten oder genehmigungspflichtig. Zu den genehmigungspflichtigen Tätigkeiten gehört zum Beispiel das Ausbringen von Gülle.
Einen Überblick über die Remscheider Wasserschutzgebiete erhalten Sie im Flussgebietinformationssystem (Öffnet in einem neuen Tab) des Wupperverbandes.