Beschreibung
Vor der Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes müssen die Eltern in der Regel 6 Monate vorher ihren Bedarf im Fachdienst Jugend schriftlich anzeigen.
Der Fachdienst vermittelt Eltern Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zwischen dem ersten Lebensjahr und Beginn der Schulpflicht.
Die Betreuungsangebote werden in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für einen Teil des Tages oder ganztags bereit gestellt.
Entsprechend ihres Einkommens werden die Eltern zu Beiträgen veranlagt.
Der Fachdienst koordiniert das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe und organisiert die Finanzierung.
Im Sinne einer "Bildung von Anfang an" wirken die Mitarbeitenden des Fachdienstes gemeinsam mit allen Partnern auf eine zeitgemäße Qualität der Bildungsangebote für Kleinkinder und Kindergartenkinder hin.