Beschreibung
Wenn Jugendliche, die über 18 Jahre alt sind, eine Ausbildung angetreten haben und erkranken, können sie weiterhin Kindergeld erhalten.
Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung des Fachdienstes Gesundheitswesen über die Erkrankung.
Dies gilt auch für den Fall, dass der Jugendliche schon vor Beginn der Ausbildung erkrankt ist.
Vorherige Terminabsprache ist erforderlich!