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Stadt Remscheid

Anzeigen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen

Entgegennahme von Anzeigen über die Inbetriebnahme order wesentliche Änderung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Beschreibung

Wer eine prüfpflichtige Anlage errichten oder wesentlich ändern will oder an dieser Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, hat dies dem Fachdienst Umwelt der Stadt Remscheid mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.

Nicht anzeigepflichtig ist das Errichten von

  1. Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe, für die eine Eignungsfeststellung nach § 63 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes beantragt wird, und
  2. sonstigen Anlagen, die Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften sind, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird.

Nicht anzeigepflichtig sind auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.

Erläuterungen und Hinweise

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