Beschreibung
Sie können zu folgenden Öffnungszeiten terminlos durch Ziehen einer Wartemarke vorsprechen:
Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Die Abmeldung kann schriftlich oder per E-Mail auf dem hierfür vorgesehenen Formblatt (s. Downloads) erfolgen, welches ausgefüllt und unterschrieben übersandt wird. Zum Zwecke der Überprüfung der Unterschrift sollte eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigefügt werden.
Bei schriftlicher Abmeldung oder Abmeldung per E-Mail, wird Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung über die Abmeldung zugesandt.
Eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug ist nicht mehr erforderlich!
Bei Wegzug in eine Gemeinde innerhalb des Bundesgebietes ist eine Abmeldung in Remscheid nicht erforderlich. Es reicht die Anmeldung am neuen Wohnsitz. Die dortige Gemeindeverwaltung übersendet der Meldebehörde Remscheid eine Mitteilung über den Zuzug.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann wahlweise bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung durchgeführt werden.
Sollten Sie bei Ihrer Abmeldung Fragen zum aufenthaltsrechtlichen Status haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Ausländerbehörde!
Der Bürgerservice kann hierzu keinerlei Auskünfte geben!