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Stadt Remscheid

Abmeldung Wohnung/Nebenwohnung

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Eine Abmeldung ist also in drei Fällen vorgesehen:
- bei einem Wegzug ins Ausland,
- bei Wohnungslosigkeit und
- bei der Aufgabe einer Nebenwohnung, wenn keine neue Nebenwohnung bezogen wird.

Beschreibung

Sie können zu folgenden Öffnungszeiten terminlos durch Ziehen einer Wartemarke vorsprechen:

Montag:          07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag         07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 17:30 Uhr 
Mittwoch         07:30 Uhr - 13:00 Uhr 
Donnerstag       07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr 
Freitag          07:30 Uhr - 13:00 Uhr 

Die Abmeldung kann schriftlich oder per E-Mail auf dem hierfür vorgesehenen Formblatt (s. Downloads) erfolgen, welches ausgefüllt und unterschrieben übersandt wird. Zum Zwecke der Überprüfung der Unterschrift sollte eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigefügt werden.

Bei schriftlicher Abmeldung oder Abmeldung per E-Mail, wird Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung über die Abmeldung zugesandt.

Eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug ist nicht mehr erforderlich!

Bei Wegzug in eine Gemeinde innerhalb des Bundesgebietes ist eine Abmeldung in Remscheid nicht erforderlich. Es reicht die Anmeldung am neuen Wohnsitz. Die dortige Gemeindeverwaltung übersendet der Meldebehörde Remscheid eine Mitteilung über den Zuzug.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann wahlweise bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung durchgeführt werden.

Sollten Sie bei Ihrer Abmeldung Fragen zum aufenthaltsrechtlichen Status haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Ausländerbehörde!
Der Bürgerservice kann hierzu keinerlei Auskünfte geben!

Abmeldung Wohnung/Nebenwohnung

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